Garantiebedingungen / Gewährleistung und Händler Reaktion....

Hallo zusammen.
Gerade habe ich einen Anruf von der Werkstatt bekommen, bei der mein Bike gerade eine Inspektion bekommt.
Die Werkstatt sollte auch nach dem Dämpfer schauen, da der seit kurzem beim Federn starke Geräusche macht und manchmal auch nicht gleichmäßig ausfedert.
Heute kam die Rückmeldung der Werkstatt: Ich müsste 250 Euro dafür zahlen, da ich nicht der Erstbesitzer bin und bei Rotwild die Garantie grundsätzlich nur für den Erstkäufer gültig sei.
Ich bin gerade, gelinde gesagt, etwas angesäuert… Zum einen aufgrund der Garantiebedingungen, die, wie ich gerade erfahre, beim Bike so üblich sind (gut dass es nicht beim Auto so läuft, wäre ja eine Katastrophe) :frowning:
Die Garantie von Fox würde wohl greifen (aber wie abwickeln?), worauf ja Rotwild explizit unter Pkt. „C“ hinweist.
„C. Originalteile und Komponenten
Sämtliche Produkte und Produktteile, die vorstehend nicht aufgeführt wurden, sind von dieser Garantie nicht umfasst. In der Regel werden jedoch Originalteile oder -komponenten von der Garantie des jeweiligen Teile- oder Komponentenherstellers geschützt und müssen auch bei dem jeweiligen Hersteller reklamiert werden.“

Ansonsten gilt:
„Diese Garantie erlangt ihre Gültigkeit mit dem Kaufdatum, sie gilt ausschließlich für den ersten rechtmäßigen Eigentümer und ist nicht übertragbar. Diese Garantie gilt ausschließlich für ROTWILD Fahrräder und Rahmen, die bei einem autorisierten Fachhändler oder Vertriebspartner erworben wurden.“
Hätte ich das mal vorher gelesen, dann hätte ich ein Neurad gekauft.
Man(n) lernt halt nie aus.
Abschließend kann ich eines sagen: Ich bin mit dem Bike, trotz kleiner Macken, wie z.B. undichter Bremssattel hinten und „klirrender“ Bremsscheiben, recht zufrieden, doch solch eine Einschränkung beri der Garantie, finde ich nicht gerade kundenfreundlich, - ganz im Gegenteil.
Ich werde berichten wie es weitergeht und dann entschieden was ich mache.
PS: Ich habe das Rad mit 3 Monaten und 180 Km auf der Uhr gekauft. Aber ja, bin nicht der Erstbesitzer…
PS 2: Der Händler der die Inspektion macht, hatte das Bike übrigens auch 3 Monate zuvor als Neurad verkauft, - Rabatt gab es nicht.
PS3: Wieder etwas gelernt. Nächstes mal schaue ich, wie die Grantiebedingungen des Herstellers sind, BEVOR UND OB ich mir etwas gebrauchtes kaufe.

Dein PS2 ändert alles.
Wann hast du das Bike bei dem Händler als Gebrauchtrad gekauft?

Beim Gebrauchtkauf ist der Händler gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet. Das bedeutet, dass Verkäufer zwei Jahre ab der Übergabe des Artikels dafür einstehen müssen, dass die Ware einwandfrei funktioniert.

Bei gebrauchten Sachen (nicht bei Neuware) könnte die Pflicht des Händlers für Mängel (Gewährleistung) auf minimal 1 Jahr begrenzt werden, aber nur, wenn hierzu eine wirksame Klausel in den AGB verwendet wird.

Bei der Garantie hat Rotwild recht. Im Gegensatz zur gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers.

@anon_7324
Da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt… Das Neurad wurde dort gekauft…
Trotzdem finde ich die Bedingungen kundenunfreundlich. Bei einem Auto wäre das undenkbar!
Es geht doch nicht darum, ob Rotwild „Recht“ hat, natürlich können sie ihre Bedingungen auslegen wie sie wollen. Es geht darum, wie man mit seinen Kunden umgeht.
Ist bei der Abwicklung von Motorschäden auch beschämend, z.B. gibt Specialized 4 Jahre Garantie auf den Motor, nicht nur auf den Zahnriemen, da andere Probleme auch einen großen Teil der Motorschäden ausmachen, nicht nur die Zahnriemen…
Auch dass ist einem Premium(?)-Hersteller nicht unbedingt würdig.
Da bleibt nur zu hoffen, dass sich alle Erst-Käufer auch innerhalb von 30 Tagen registriert haben, - sonst ist auch da die Garantie futsch…

Aber der Verkäufer hatte mir ja eine Abtretungserklärung unterschrieben, also mal schauen.

@anon_7837

Ich finde es für einen Premiumhersteller in dieses Preissegment ebenfalls nicht marktgerecht, die Herstellergarantie mit einer solchen Klausel einzuschränken. Natürlich ist Rotwild hier mit seinen Bedingungen völlig frei.

Offenbar hat dir der Erstkäufer seine Gewährleistungsrechte abgetreten. Das ist gut. Eine einfache Notiz im Kaufvertrag genügt hierfür bereits. So kannst du dich als neuer Käufer bei Gewährleistungsansprüchen an den Händler wenden, der dem Erstkäufer das Bike verkauft hat.
Allerdings könnte der Händler in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erklären, dass eine Abtretung ausgeschlossen ist. Lies dir deshalb bitte vorab die AGB des Händlers durch.

Der Händler verweist in seinen AGB’s lediglich auf die gesetzliche Gewährleistung und schließt eine Abtretung nicht explizit aus.
Ich habe mir die AGB’s vorsichtshalber ausgedruckt. :wink:
Aber danke Dir für den Hinweis.

Dann kann sich der Händler seiner Sachmängelhaftung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung (sind dann auch zwei Jahre, wenn er diese in seinen AGB für gebrauchte Sachen nicht explizit auf ein Jahr reduziert) nicht entziehen. Wäre schön, wenn Du eine kurze Rückmeldung geben könntest, wie die Kostenübernahme ausgegangen ist.

Nee ist klar: „der Händler hat beim Neukauf nicht mal Rabatt gegeben“. Warum sollte er auch? Ich verstehe nicht, wie man bei Rotwild Fahrrädern grundsätzlich als Schnäppchenjäger unterwegs sein will. Die Händler können diese Räder mittlerweile meistbietend versteigern. Wer es sich nicht leisten kann, ein solches Fahrrad zu kaufen, sollte es einfach sein lassen.

@anon_7989
Was hat dein Kommentar mit den Garantiebedingungen oder der Gewährleistung des Händlers zu tun?

@anon_7989
A) „Rabatt gab es nicht“, waren meine wertfreien Worte, damit wollte ich lediglich ausagen, dass der Händler gutes Geld an dem Rad verdient hat und daher etwas kulanter sein könnte (Analog KFZ Bereich, dort gibt es „Garantie nur für Erstbesitzer“ nicht). Von „grundsätzlicher Schnäppchenjagd“ hat ebenfalls niemand geschrieben. Doch es gibt auch eine Zeit nach dem (e)Bike Hype, dann ist man wieder gern gesehen als Kunde und es gibt dann noch ein Goodie zur Inspektion dazu… :-
B) Leisten kann ich mir auch 10 Bikes, darum geht es doch gar nicht…
Es geht darum, dass ich erwarte, das ein Rad, egal ob für 4.000 oder 10.000 Euro, innerhalb der Garantie- / Gewährleistungszeit, also 2 Jahre, fehlerfrei funktioniert, zumindest bei einer „normalen“ Beanspruchung ohne Sprünge, Bikepark, etc.
Mein Haibike läuft seit 5 Jahren ohne Probleme und auch ohne Dämpferservice…

So, nun kam die Antwort vom Händler und ich bin, ehlich gesagt, etwas sprachlos, vor allem aufgrund des letzten Satzes…


  1. Eine Abtretung einer Garantieleistung im Rahmen eines Gebrauchtkaufes ist bei der Firma Rotwild und auch bei der Firma Fox nicht möglich. Sollten Sie hierzu Rückfragen haben, setzen Sie sich gerne mit den Kollegen in Verbindung: [EMAIL_REMOVED] und [EMAIL_REMOVED]
  2. Eine Dämpferwartung ist durch die Wertgarantie nicht abgedeckt. Da ein schmatzendes Geräusch auf Lufteinschlüsse schließen lässt, wären insofern Ihrerseits die Kosten für den Ein- und Ausbau des Dämpfers zu tragen, sowie die Wartung.
  3. Anders verhält es sich bei einer Reparatur; sollte der Dämpfer beschädigt sein, übernimmt die Wertgarantie die Kosten für den Ein - und Ausbau und die Reparaturkosten durch Fox.
  4. Eine Verwirrung liegt unsererseits nicht vor, da eine Kostenübernahme durch den Hersteller oder die Wertgarantie geklärt sein muss. Wir als Händler haben Ihrerseits weder Garantieverpflichtungen noch stehen wir für Versicherungsleistungen gerade.
  5. Wir können Ihnen anbieten den Dämpfer auszubauen, sollte Fox nach Begutachtung feststellen wird hierfür ein Kostenvoranschlag erstellt. Die Kosten für den Ein- und Ausbau sind von Ihrer Seite zu tragen (35,- €). Die Kosten für die Wartung hängen vom Kostenvoranschlag seitens Fox ab und sind von Ihnen zu tragen.
  6. Sollte der Dämpfer beschädigt sein, erstattet die Wertgarantie den Ein- und Ausbau, sowie die Reparatur des Dämpfers.

Eine andere Regelung lässt sich in unserem Hause nicht darstellen, sollten Sie damit nicht einverstanden sein, steht es Ihnen selbstverständlich frei, Ihr Fahrrad einfach bei uns abzuholen.

Natürlich sind Wartungskosten keine Garantie- oder Gewährleistungspflichten. Und Punkt 1 ist ebenfalls korrekt, da Garantien immer eine freiwillige Leistung sind.
Punkt 4.
„ Wir als Händler haben Ihrerseits weder Garantieverpflichtungen noch stehen wir für Versicherungsleistungen gerade.“
Auch das ist korrekt, wobei es sich wie der billige Versuch liest, jemanden einzuschüchtern und sich seinen gesetzlichen Pflichten zu entziehen.
Der Händler hat keine Garantieverpflichtungen jedoch gesetzliche Gewährleistungspflicht!!

Wenn dir der Erstverkäufer die Gewährleistungsansprüche übertragen hat - und offenbar wurde dies gemacht - dann muss der Händler hierfür gerade stehen. Ob eine Kostenübernahme durch den Hersteller erfolgt, ist für dich irrelevant. Er als Händler ist mit dem Übergang der Gewährleistungsansprüche vom Erstkäufer an Dich in der gesetzlichen Pflicht und Dein Ansprechpartner. Zum Glück kann nicht jeder Händler seine eigenen Gesetze machen, auch wenn dies - im besonderen der letzte Satz („Eine andere Regelung lässt sich in unserem Hause nicht darstellen“) zeigt - immer wieder versucht wird.
Dranbleiben! Die Rechtsprechung ist hier unstrittig.

Hallo,
grundsätzlich kann der Erstkäufer die Gewährleistung an den Zweitkäufer übertragen. Am besten im Kaufvertrag hinterlegen.
ABER:
Der Händler kann das Übertragen an Dritte in seinen AGBs ausschließen. Dann ist die Rechtsprechung nicht mehr eindeutig. Hier kommt es auf den jeweiligen Fall an. Am besten Anwalt einschalten.

Gruß Dirk

Hallo Dirk
Ist ja auch so in dem Thread beschrieben (siehe Einträge vom 09.03.)

Hallo Rotwiamg,

wer lesen kann ist klar im Vorteil. Danke, hast Recht.

Hallo zusammen.
Ende dieser / Anfang nächster Woche werde ich mehr wissen, sobald es soweit ist, werde ich es posten.

So, kurzes Update:
Der Händler hatte mir ja mitgeteilt, dass ich keine Garantie habe und er müsse abwarten was Fox dazu sagt, also ob es ein Defekt ist, oder nur eine „Wartung“ fällig wäre… Na ja, wenn ein Dämpfer dermaßen Geräusche macht, wird wohl Luft im System sein, evtl. durch eine schadhafte Dichtung, - aber gut, abwarten… Dazu muss ich sagen, dass der Dämpfer nicht übermäßig beansprucht wurde, - also keine Sprünge, etc…
Da die Wartezeit bei Fox derzeit ca. 45 Tage (!) beträgt, plus Versandzeiten, etc., wird der Dämpfer mindestens 7-8 Wochen weg sein. Daher habe ich mir einen Ersatz besorgt, den ich rel. günstig bekommen konnte (2021er FOX FLOAT DPX2, Kashima). Für den Umbau habe ich 35 Euro gezahlt, aber kann wieder fahren!
Nun warte ich, was Fox sagt und muss mich dann wieder mit dem Händler auseinandersetzen. Da auch die Versicherung zum 31.04.2021 ausläuft, bleibt es spannend, wobei dafür ja der Schadenseintritt relevant sein sollte, - aber man weiß ja nie…

Update 2: Antwort von der Werkstatt:

Sehr geehrter Herr xxx,

wir haben gerade Nachricht vom Fox Factory Team bekommen.

Sie schreiben nach Rücksprache mit ihrem technischen Service handelt es sich bei ihrem Dämpfer nicht um einen Garantiefall.
Sie bieten an den Dämpfer für 210,00 € zu reparieren.
Bitte teilen Sie uns mit ob Sie die Reparatur ausführen lassen möchten.


Der Dämpfer ist äußerlich neuwertig, keine sichtbaren Beschädigungen, etc., dazu keine Sprünge, kein Downhill, kein zu hoher Luftdruck. Gesamtgewicht ca. 115 KG (Bike plus Fahrer). (Defekt nach 10,5 Monaten / 1.400Km).
Die Antwort von Fox kann ich weder nachvollziehen, noch akzeptieren.
Was für ein Defekt liegt vor? Wie kann ein Dämper der äußerlich komplett in Ordnung ist und „normal“ behandelt wird, einen „Defekt“ haben, aber kein Garantiefall sein?? Die Antwort von Fox würde implizieren, dass ich als Kunde für den Defekt verantwortlich bin…
Super Sache! Sorry, ich schaue wohl wieder zu sehr durch der KFZ Brille…