News-Blog: Die CE-Kennzeichnung bei E-Bikes und E-MTBs im Fakten-Check

Hallo Zusammen,
wir haben heute einen neuen Artikel im News-Blog zum Thema CE-Kennzeichnung und ihre Auswirkungen auf die Konstruktion von E-MTBs veröffentlicht. Die CE-Kennzeichnung ist dabei so etwas wie ein technischer Reisepass für den EU-Binnenmarkt.

https://www.rotwild.de/community-news/news-blog/single/news/ce-kennzeichen-ebike-emtb-fakten/

Wir wollen uns hier künftig zusammen mit Euch über die bereits veröffentlichten aber auch die kommenden Themen austauschen und freuen uns auf Euer Feedback!

Viele Grüße,
Jonathan

Einerseits gut, weil uns das vernünftige Qualität sicherstellt, andererseits Schrott, weil die Regelung zu Anbauteilen an der Realität vorbeigeht und nach kurzer Zeit und ein paar individuellen Austauschaktionen quasi ausnahmslos jeder ohne Zulassung fährt.

Mein Fazit:
solange die Liste von zulassungsgenehmigten Anbauteilen im Verhältnis zu dem was auf dem Markt verfügbar ist 1:100 und nicht zumindest 70:100 ist, wird das Ganze ignoriert und hilft keinem.

CE gekennzeichnete Produkte ab Werk zu verwenden hilft dagegen.

Korrigiert mich gerne, wenn ich was Falsches sage, aber nach meinem Kenntnisstand muss der Hersteller vor dem Inverkehrbringen nicht prüfen, sondern lediglich die Einhaltung der CE-Richtlinien garantieren. Es macht natürlich für einen seriösen Hersteller Sinn, das durch eigene Prüfung zu verifizieren.

Im Umkehrschluss bedeutet das aber keinesfalls, dass ich durch Montage einer Lupine Leuchte irgendeine Zulassung verliere. Es besteht die theoretische Möglichkeit, gegen irgendeine Richtlinie, mutmaßlich EMV, zu verstoßen. Dem sehe ich in meinem Fall gelassen entgegen.

Ich erinnere gerne an Computer. Das ist die Branche aus der ich komme. Fast jeder bastelt im Laufe der Jahre daran herum. Mehr Arbeitsspeicher, größere Festplatte, bessere Grafikkarte… Alles ein erhebliches Risiko hinsichtlich EMV. Auch wenn ich keinen Fall kenne, wo das jemals nachgeprüft wurde.

Zusammenfassend gesagt, freue ich mich, das Rotwild alle rechtlichen Notwendigkeiten prüft, lasse mich aber keinesfalls vom Basteln abhalten.
Für mich gehört das Ausprobieren anderen Komponenten zum Mountainbiken dazu. Wer fährt schon immer mit den gleichen Bremsscheiben, Belägen, Laufrädern, Kurbeln, Reifen, Pedalen, Kassetten, Kettenblättern, Displays…

Um meinen Ruf nicht vollends zu ruinieren, gelobe ich niemals einen Seitenständer zu montieren.

Beste Grüße,
KalleAnka

@Johnatan
Ich würde den Vorschlag machen in eurem Text das „zugelassen“ gegen ein „freigegeben“ auszutauschen.
Das „zugelassen“ ist sehr nah an „Zulassung“ dran und erweckt dadurch beim Leser den Eindruck es würde für das jeweilige Teil eine Genehmigung durch eine Behörde im Rahmen eines Zulassungsverfahrens geben.
Gerade das ist ja aber nicht der Fall. Die Teile werden von euch selbst im Rahmen der für die CE Deklaration durchgeführten Bewertungen als tauglich für eure Maschine eingestuft.
Sie werden dann für die Verwendung in der Fertigung und als Zubehör- oder Ersatzteil von euch selbst freigegeben.

Ich hoffe ich habe mich jetzt verständlich genug ausgedrückt. :wink:

Für welche Anbauteile gilt das eigentlich? Licht-ok. Ständer - kann ich verstehen. Aber auch für Pedale, Griffe etc? Gibt es dann irgendwo eine “Liste”?