Zulässiges Gesamtgewicht

Weiß jemand im Forum, warum für das R.X 750 nur ein zulässiges Gesamtgewicht von 120 kg ausgewiesen wird bzw. auf welchem Testverfahren diese Angabe beruht? Bei einem Bike-Gewicht von rund 23 kg bleiben dann nur noch 97 kg für Fahrer inkl. Rucksack etc. übrig. Andere Marken geben hier teilweise ein sehr viel höheres zul. Gesamtgewicht an. Liegt das ggf. am Carbonrahmen? Der sollte doch eigentlich höhere „Drücke“ aushalten als ein Alu-Rahmen, oder?

Die 120 kg ergeben sich meist aus irgend welchen Anbauteilen, die vom jeweiligen Hersteller nur für dieses Gewicht freigegeben sind. Am Carbonrahmen wird es nicht liegen, der Vorgänger aus Alu war auch nur bis 120 kg freigegeben.

Ich schätze man kann da an den Stellen suchen, die sich auch zwischen RX und RE unterscheiden. RE ist ja für eine höhere Belastungsklasse zugelassen (z.B. höhere jumps). Auch hier wird es nicht der Rahmen sein. Wäre aber mal interessant genau zu wissen. Vermute Downhillräder sollte man sich mal genauer anschauen um dem auf die Spur zu kommen…ein Punkt ist sicher z.B. die Doppelbrückengabel und die Laufräder.

Lt. Bedienungsanleitung meines R.X gilt das Gesamtgewicht auch für das R.E. Ich frage mich, wann die Belastungsgrenze erreicht ist: Wenn man die Jumps ausführt oder schon, wenn jemand das Rad mit einem Gewicht von mehr als 97 kg mal zu einer Probefahrt benutzt.

Stimmt, die Gewichtsgrenze ist dieselbe, die Belastungsfähigkeit unterschiedlich. Daher wäre es wirklich interessant die genauen Hintergründe zu erfahren.

https://www.dtswiss.com/de/

Es muss aber nicht an den Laufrädern liegen.

Die letzte Anmerkung verstehe ich nicht. Selbst wenn der Rahmen oder andere Bauteile 1000 kg und mehr vertragen, bleibt die von dtswiss gesetzte Grenze von 120 kg.

Nur beim HXC 1200. Die andern Hybrid haben 150 kg.

Dennoch bleibt die Fragen, welches Ergebnis hier erwartet wird. Wenn RW 120 kg vorgibt, sind es 120 kg. Ob dafür nun die Felgen, der Rahmen oder das Rücklicht verantwortlich ist, ist doch schnuppe.

RW wird, wenn ein essentieller Schaden aufgrund Überlastung nachweisbar ist, Garantieansprüche (zu recht!) ablehnen.

Zitat: „RW wird, wenn ein essentieller Schaden aufgrund Überlastung nachweisbar ist, Garantieansprüche (zu recht!) ablehnen.“

Da hast Du sicher recht. Allerdings möchte ich den Kunden erleben, bei dem Rotwild mit der Waage unterm Arm vor der Tür steht!

Wer waagt gewinnt!

Am Ende ist es doch die Diskussion, ob man eine 30er Zone mit Tempo 120 durchfahren kann. Natürlich „kann“ man. Wer nicht erwischt wird…

Laut meiner Bedienungsanleitung verträgt das RX 750 bis zu ASTM4 130kg.
Wobei ich mich natürlich Frage was ASTM4 wieder ist.

Die ASTM Kategorien werden doch auf Seite 15 erklärt.